Haus- und Platzordnung
Für Vereinsmitglieder und Gäste
- Das Vereinsheim ist grundsätzlich nur während der Übungsstunden und/oder in Absprache mit dem Gesamtvorstand zu besonderen Anlässen (Veranstaltungen) geöffnet.
- Die Öffnungszeiten werden vom jeweiligen Gesamtvorstand festgelegt und sind aus dem Aushang im/am Vereinsheim ersichtlich.
- In Absprache mit dem Gesamtvorstand kann das Vereinsheim auch außerhalb der Öffnungszeiten Vereinsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
- Der/die Verantwortliche des Vereinsheims und/oder ein Mitglied des Gesamtvorstandes üben das Hausrecht aus; dies gilt auch für die Außenanlagen.
- Während den Öffnungszeiten sind die Getränke grundsätzlich aus dem Vereinsheim zu beziehen.
- Bei Veranstaltungen sind sowohl Getränke als auch angebotene Speisen vom Verein zu beziehen; dies gilt insbesondere für Gasthundeführer und deren Begleitperson(en). Eine Eigenversorgung wird grundsätzlich nicht geduldet; diese ist nur in Absprache mit dem Gesamtvorstand möglich.
- Die Nutzung der für den Übungsbetrieb erforderlichen Energieversorgungen für Wasser, Strom und Heizung sowie die Außenbeleuchtungen (z.B. Flutlicht für den Übungsplatz) haben unter ökonomischen Gesichtspunkten zu erfolgen.
- Die Einrichtungen des Vereinsheims sowie den Anlagen sind mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Nachweislich vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen gehen zu Lasten des Verursachers.
- Zum Parken der Fahrzeuge sind der vereinseigene Parkplatz sowie die angrenzenden Waldwege zu nutzen. Diese werden als Durchgangsstraßen für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr genutzt; auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird hingewiesen. Gegenüber Fremdparkern kann ein Mitglied des Gesamtvorstandes auf das Hausrecht des Vereins verweisen. Parken/Halten direkt vor dem Vereinsheim ist nur zum Be- und Entladen gestattet.