Hundesportverein
Reisbach e.V.


 

Haus- und Platzordnung



Für Vereinsmitglieder und Gäste

  • Das Vereinsheim ist grundsätzlich nur während der Übungsstunden und/oder in Absprache mit dem Gesamtvorstand zu besonderen Anlässen (Veranstaltungen) geöffnet.

  • Die Öffnungszeiten werden vom jeweiligen Gesamtvorstand festgelegt und sind aus dem Aushang im/am Vereinsheim ersichtlich.

  • In Absprache mit dem Gesamtvorstand kann das Vereinsheim auch außerhalb der Öffnungszeiten Vereinsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

  • Der/die Verantwortliche des Vereinsheims und/oder ein Mitglied des Gesamtvorstandes üben das Hausrecht aus; dies gilt auch für die Außenanlagen.

  • Während den Öffnungszeiten sind die Getränke grundsätzlich aus dem Vereinsheim zu beziehen.

  • Bei Veranstaltungen sind sowohl Getränke als auch angebotene Speisen vom Verein zu beziehen; dies gilt insbesondere für Gasthundeführer und deren Begleitperson(en). Eine Eigenversorgung wird grundsätzlich nicht geduldet; diese ist nur in Absprache mit dem Gesamtvorstand möglich.

  • Die Nutzung der für den Übungsbetrieb erforderlichen Energieversorgungen für Wasser, Strom und Heizung sowie die Außenbeleuchtungen (z.B. Flutlicht für den Übungsplatz) haben unter ökonomischen Gesichtspunkten zu erfolgen.

  • Die Einrichtungen des Vereinsheims sowie den Anlagen sind mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Nachweislich vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen gehen zu Lasten des Verursachers.

  • Zum Parken der Fahrzeuge sind der vereinseigene Parkplatz sowie die angrenzenden Waldwege zu nutzen. Diese werden als Durchgangsstraßen für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr genutzt; auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird hingewiesen. Gegenüber Fremdparkern kann ein Mitglied des Gesamtvorstandes auf das Hausrecht des Vereins verweisen. Parken/Halten direkt vor dem Vereinsheim ist nur zum Be- und Entladen gestattet.

 



Zusatz für die Hundeführer

  • Die aktuellen Übungsstunden für die vorhandene Sparte Gebrauchshundsport (IGP) werden vom jeweiligen Gesamtvorstand festgelegt und sind aus dem Aushang am/im Vereinsheim und der vereinseigenen Homepage ersichtlich.

  • Jeder Hundeführer ist verpflichtet während der Übungsstunden seinen Hund auf dem Vereinsgelände außerhalb des eingezäunten Übungsplatzes an der Leine zu führen.

  • Jeder Hundeführer ist für seinen Hund verantwortlich; er hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund keine anderen Hundeführer und/oder deren Hunde in Gefahr bringt.

  • Für jeden Hund, der das Vereinsgelände nutz, muss Impf- und Versicherungsschutz bestehen.

  • Unter keinen Umständen ist der Übungsplatz zum Auslauf oder gar als Hundetoilette zu nutzen. Läufige Hündinnen haben grundsätzlich keinen Zutritt bzw. nur in Absprache.

  • Alle Hundeführer, die den Übungsplatz und das Vereinsgelände nutzen sind verpflichtet, den Anweisungen des jeweiligen Übungsleiters Folge zu leisten.

  • Nichtvereinszugehörige Hundeführer (Gastführer) dürfen den Übungsplatz sowie die vereinseigenen Gerätschaften nur während der regulären Übungsstunden und mit Genehmigung des jeweiligen Übungsleiters und/oder des Gesamtvorstandes nutzen. Gasthundeführer (Gast-HF) zahlen pro teilgenommenem Schutzdienst eine Gebühr von 3,00 €. Ausgenommen ist ein zielgerichtetes Training für die Teilnahme an unseren Prüfungen.

  • Der Aufenthalt von Hunden im Vereinsheim ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Ausnahme: Für Welpen und Junghunde ist der Aufenthalt im Vereinsheim unter Aufsicht erlaubt.

  • Das Ablegen/Anleinen von Hunden unter der überdachten Terrasse des Vereinsheims ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahme: Zu Übungszwecken im Zuge der Ausbildung.

  • Die Nutzung des hinter dem Vereinsheims befindlichen Hundeboxentrakt kann im Bedarfsfalle beim Gesamtvorstand beantragt werden. Für die Nutzung wird eine vom Gesamtvorstand festzulegende Boxengebühr fällig. Für die Instandhaltung und Reinigung der Box ist der Inhaber verantwortlich.

  • Die Haus- und Platzordnung ist Bestandteil der Satzung und für jedes Vereinsmitglied sowie Gäste bindend und bis auf Widerruf gültig.


Für den Gesamtvorstand

Melanie Bösen
1. Vorsitzende